Gesetzesartikel
Art. 87 HMG – Weitere Straftaten
5 Entscheide, in denen Art. 87 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen stellt Räumlichkeiten für Stammzelltherapien zur Verfügung: Verbot der Herstellung und Abgabe von Transplantatprodukten ohne Bewilligung (Art. 2 Abs. 1 Bst. c Transplantationsverordnung)
- Freispruch vom Vorwurf der unberechtigten Heilmittelabgabe: Verabreichung durch Tierhalter nach TAM-Vereinbarung ist kein strafbares Abgeben (Art. 86 Abs. 1 lit. c HMG)
- Entsiegelung von Arztunterlagen: Triage und Anonymisierung der Patientendaten erforderlich; Anwaltskorrespondenz auszuscheiden (Art. 248 Abs. 3 lit. a StPO)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
- Annahme geldwerter Vorteile durch Chefapothekerin: Keine strafbare Widerhandlung gegen Heilmittelgesetz wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.