Gesetzesartikel
Art. 85 VZAE – Zustimmungspflichtige Bewilligungen und Vorentscheide
5 Entscheide, in denen Art. 85 VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausländischer Ehegatte nach Scheidung verweigert Härtefallbewilligung: Eheliche Gewalt nicht glaubhaft gemacht, soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland nicht gefährdet (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Kurdischer Alevit aus der Türkei beantragt Asyl wegen politischer Verfolgung und Erdbebenschäden: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung bestätigt (Art. 3 AsylG)
- Kosovarischer Staatsbürger mit altrechtlicher Niederlassungsbewilligung wird wegen strafrechtlicher Verurteilungen rückgestuft: Rückstufung unzulässig, da kein aktuelles Integrationsdefizit nach dem 1. Januar 2019 vorliegt (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Vorläufig aufgenommener Iraker mit 18-jährigem Aufenthalt und fehlender sprachlicher sowie wirtschaftlicher Integration verlangt Aufenthaltsbewilligung wegen schwerwiegendem persönlichen Härtefall: Ablehnung rechtmässig (Art. 84 Abs. 5 AIG)
- Verweigerung der Aufenthaltsbewilligungsverlängerung: Legalitätsprinzip bei Behördenzusammenarbeit gewahrt, Integration verneint (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.