Gesetzesartikel
Art. 85 AHVG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 85 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Willensvollstrecker erhält Parteientschädigung für Nachlassprozess trotz Gegenstandslosigkeit (Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG)
- Auslandschweizer klagt gegen Kostenvorschuss: Selbstständige Beschwerde zulässig, aber Verfahren wegen Beitragsstreit kostenpflichtig (Art. 85bis Abs. 3 AHVG)
- IV-Rentengesuch: Psychiatrische Begutachtung durch Verwaltung nach Beschwerde unzulässig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 84 AHVG)
- Sozialversicherer verlangt Parteientschädigung wegen mutwilliger Beschwerde: Anspruch verneint mangels Komplexität und übermässigem Aufwand (Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG)
- Sozialversicherer erhält keine Parteientschädigung: Kostenfreiheit gilt auch erstinstanzlich, ausser bei mutwilliger Klage (Art. 73 Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.