Gesetzesartikel
Art. 82 IVV – Auszahlung
5 Entscheide, in denen Art. 82 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater mit Invalidenrente beantragt Rückzahlung der Kinderrente für Tochter in Zweitausbildung: Anspruch besteht trotz abgeschlossener Erstausbildung und fehlender zivilrechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 35 Abs. 1 IVG)
- Geschiedene Ehefrau erhält Invalidenrente-Anteil und Kinderrente per Schuldneranweisung: Rückforderung teilweise abgelehnt, da keine sozialversicherungsrechtliche Drittauszahlung vorlag (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- Mündiger Sohn in Ausbildung verlangt direkte Auszahlung der Invaliden-Kinderrente: Drittauszahlung ausgeschlossen, qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers (Art. 35 Abs. 4 IVG)
- Auszahlung von IV-Kinderrenten an geschiedene Ehefrau trotz neuem Art. 285 Abs. 2bis ZGB: Beschwerde abgewiesen (Art. 35 Abs. 4 IVG)
- Invalidenrente am ersten Werktag gefordert: Verordnung erlaubt Zahlung bis zum 20., kein Verstoss gegen Vorschussprinzip (Art. 44 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.