Gesetzesartikel
Art. 76 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 76 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Serbischer Staatsangehöriger erhält dreijähriges Einreiseverbot nach illegaler Einreise und Ausschaffungshaft: Verhältnismässigkeit geprüft, Ablehnung der Beschwerde (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und c AIG)
- Asylsuchender aus Sri Lanka mit Vorwurf der Teilnahme an Ausschreitungen gegen Muslime: Nachfluchtgründe durch Medienberichte und angebliche Polizeifahndung nicht glaubhaft gemacht (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird in Ausschaffungshaft genommen, um nach Deutschland überstellt zu werden: Haftanordnung mangels konkreter Fluchtgefahr und unzureichender Verhältnismässigkeitsprüfung rechtswidrig (Art. 76a AuG)
- Ausschaffungshaft bei Dublin-Wegweisung: Vollzug erst mit Überstellung, nicht durch Ausreise in Drittstaat (Art. 64a AuG)
- Ausschaffungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch monatelange Untätigkeit führt zur sofortigen Entlassung (Art. 76 Abs. 4 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.