Gesetzesartikel
Art. 75 BV – Raumplanung
6 Entscheide, in denen Art. 75 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einwohnergemeinde Mellingen weist Parzelle aus Bauzone in Landwirtschaftszone zurück: Keine materielle Enteignung wegen fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung (Art. 5 Abs. 2 RPG)
- Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone: Keine Verwirkung des Wiederherstellungsanspruchs nach 30 Jahren wegen Verstosses gegen den Trennungsgrundsatz (Art. 75 Abs. 1 BV)
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
- Abbaudienstbarkeit auf landwirtschaftlichem Grundstück ausserhalb Abbaugebiet: Eintragung im Grundbuch bewilligungspflichtig, weil wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommend (Art. 61 Abs. 3 BGBB)
- Natur- und Heimatschutzverbände sind legitimiert, gegen Neueinzonungen gestützt auf revidiertes Raumplanungsrecht Beschwerde zu führen (Art. 78 Abs. 2 BV; Art. 12 NHG)
- Beschwerdelegitimation von Helvetia Nostra gegen Baubewilligungen für Zweitwohnungen: Bundesaufgabe bejaht, Rückweisung (Art. 12 NHG; Art. 75b BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.