Gesetzesartikel
Art. 71 ATSG – Rückerstattung von Vorleistungen
5 Entscheide, in denen Art. 71 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Krankenkasse SWICA fordert Rückzahlung von Vorleistungen für Trisomie-21-bezogene Herzbehandlung: Fristgerechte Anmeldung nach Kenntnisnahme vom 22. Mai 2014, aber Leistungspflicht nur während Versicherungszeitraum (Art. 48 Abs. 2 IVG)
- Versicherte beantragt Elektroantrieb für Rollstuhl: Vorleistungspflicht der Invalidenversicherung bei umstrittener Zuständigkeit zwischen Unfall- und Invalidenversicherung (Art. 70 Abs. 2 ATSG)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
- Krankenkasse leistet Vorleistung für Operation eines Kindes wegen Hypospadie: Rückzahlungsanspruch gegen Invalidenversicherung besteht auch über zwölf Monate hinaus (Art. 48 Abs. 2 IVG)
- Verrechnung von IV-Nachzahlung: AHV-Forderung des Ehemannes hat Vorrang vor ALV-Vorleistungsrückforderung (Art. 20 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.