Gesetzesartikel
Art. 68 SchKG – Betreibungskosten
5 Entscheide, in denen Art. 68 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner bestreitet Kosten für Abholungseinladung, A-Post-Zustellung und Wegentschädigung bei Pfändung: Teilweise Erfolg wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 23 GebV SchKG)
- Versicherter bestreitet Spitalrechnung und verweigert Kostenbeteiligung: Kein Zug-um-Zug-Geschäft, Zahlungspflicht bleibt bestehen (Art. 82 OR)
- Arbeitgeber weigert sich, Sicherheitsleistungen für vorläufig aufgenommene Asylsuchende zu bezahlen: Negativsaldo auf Sicherheitskonto steht dem Bund zu, nicht den Arbeitnehmern (Art. 85 ff. AsylG)
- Kanton Basel-Stadt fordert Betreibungskosten aus abgeschlossenem Verfahren im neuen Vollstreckungsverfahren ein: definitive Rechtsöffnung für Pfändungsverlustschein-Kosten zulässig (Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG)
- Schuldner wehrt sich gegen Kostenrechnung nach nichtiger Grundpfandverwertung: Nichtigkeit der Steigerungsanzeige führt zur Reduktion der Gebühren (Art. 22 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.