Gesetzesartikel
Art. 62c StGB – Aufhebung der Massnahme
5 Entscheide, in denen Art. 62c StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Massnahmeunterworfenener wartet fast neun Monate auf Eintritt in psychiatrische Einrichtung: Unterbringung in Strafanstalt rechtswidrig, Vollzugsbehörde zur sofortigen Einweisung verpflichtet (Art. 31 Abs. 1 BV, Art. 5 Ziff. 1 EMRK)
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Oberstaatsanwaltschaft beantragt Fortführung der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene: Höchstdauer nach Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB bereits überschritten, weil vorzeitiger Vollzug ab Bewilligung am 29.10.2014 einzurechnen ist (Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB)
- Beschwerde gegen Aufhebung therapeutischer Massnahme und Anordnung der Verwahrung: Einzelrichterentscheid verletzt Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Nachträgliche Verwahrung ohne vorherige rechtskräftige Aufhebung der stationären Massnahme: Zuständigkeitsverletzung, Rückweisung (Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.