Gesetzesartikel
Art. 60 BVG – Aufgaben
5 Entscheide, in denen Art. 60 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung BVG: Falsche Lohnbasis für C._______ führt zu Teilabänderung der Verfügung, Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zu Kostenlast (Art. 11 Abs. 1 BVG)
- Arbeitgeberin beantragt Korrektur der BVG-Beiträge wegen effektiv tieferer Lohnauszahlung: Beitragspflicht bleibt auf Grundlage der vereinbarten Löhne bestehen (Art. 8 BVG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung: Mangelhafte Begründung für 2012 wird durch Aktenlage geheilt, Beschwerde abgewiesen (Art. 60 Abs. 2bis BVG)
- Versicherte beansprucht Invalidenleistungen von früherer Pensionskasse: Arbeitsunfähigkeit trat erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein, Leistungszuständigkeit liegt bei Auffangeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Konkursbetreibung gegen GmbH wegen BVG-Beiträgen: Ausnahme nach Art. 43 SchKG greift nicht bei privatrechtlicher Auffangeinrichtung
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.