Gesetzesartikel
Art. 6 VVG – Folgen der verletzten Anzeigepflicht
5 Entscheide, in denen Art. 6 VVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Alkoholabhängiger verneint offene Krankheitsfrage: Keine Anzeigepflichtverletzung mangels Arbeitsunfähigkeit (Art. 4 und 6 VVG)
- Neuer Versicherungsvertrag bei Erweiterung um Unfalltod und neuer Gesundheitsdeklaration: Rücktritt wegen verschwiegenem Spitalaufenthalt 1977 unwirksam (Art. 2, 4, 6 VVG)
- Pensionskasse tritt wegen verschwiegenem Morbus Crohn vom Vorsorgevertrag zurück: Analogie zu VVG zulässig, Fristbeginn unklar, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 331c OR, Art. 4 VVG)
- Versicherter muss keine Auskünfte über mögliche Anzeigepflichtverletzung geben: Auskunftspflicht nach Art. 39 VVG beschränkt auf Versicherungsfall
- Versicherer tritt wegen Anzeigepflichtverletzung zurück: Erklärung zu unbestimmt, da Frage nicht genannt (Art. 6 VVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.