Gesetzesartikel
Art. 6 DSG – Grundsätze
5 Entscheide, in denen Art. 6 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spital weigert sich, anonymisierte Patientendossiers an Tarifdienstleister für systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von CT-Leistungen herauszugeben: Herausgabepflicht besteht trotz fehlender Diagnosekodierung auf Rechnungen (Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG)
- 80-jähriger Vater einer beschuldigten Person beantragt Parteistellung im Amtshilfeverfahren Indien: Kein evident beschwerdeberechtigter Dritter, Nichteintreten wegen fehlender Legitimation (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Schweizerische Steuerverwaltung darf bei internationaler Amtshilfe in Steuersachen ausländische Geschäftspartner nicht automatisch informieren: Keine Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 2 StAhiG ohne evidente Beschwerdeberechtigung (Art. 14 Abs. 2 StAhiG)
- Drittpersonen in Steueramtshilfeverfahren beantragen Schwärzung ihrer Daten und Spezialitätsvorbehalt: Schwärzung abgelehnt, Spezialitätsvorbehalt präzisiert (Art. 26 Ziff. 1 aDBA CH-USA)
- Nikon AG klagt gegen Publikation ihrer internen E-Mails in einer Kartellsanktionsverfügung: Geschäftsgeheimnisschutz entfällt bei kartellrechtswidrigen Handlungen (Art. 25 Abs. 4 KG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.