Gesetzesartikel
Art. 6 AHVV – Begriff des Erwerbseinkommens
5 Entscheide, in denen Art. 6 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spital subventioniert Kinderbetreuung für Mitarbeitende: Subvention gehört zum massgebenden Lohn und unterliegt AHV-Beitragspflicht (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 lit. f AHVG)
- Ausbildungsentschädigung an Lernvikare ist beitragspflichtiger Lohn nach AHVG: Kirchliche Praktikantenstellung stellt Arbeitsverhältnis dar (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
- Teilhaberin einer Kollektivgesellschaft mit Hotel- und Restaurantbetrieb bleibt AHV-rechtlich Selbständigerwerbende trotz jahrelanger Verluste (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
- Militärversicherungstaggeld: Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge ist massgebender Lohn, Umrechnung in Bruttowerte erforderlich (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.