Gesetzesartikel
Art. 51 BV – Kantonsverfassungen
6 Entscheide, in denen Art. 51 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nachbar klagt gegen Baubewilligung für 55 m hohe Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen: Grenzwerte, Qualitätskontrollsystem und Korrekturfaktor-Konzept halten stand (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Beschwerdeführer klagt gegen kantonale Corona-Verordnung des Schwyz: Keine abstrakte Normenkontrolle durch kantonales Verwaltungsgericht, Bundesgericht prüft Zuständigkeit und bestätigt Vollzugskompetenz des Regierungsrats (Art. 40 EpG)
- Bündner Grossratswahl: Sitzgarantie für Wahlkreis Avers und Majorzwahlverfahren in sechs Grossstädten verletzen Wahlrechtsgleichheit (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Kantonsratswahl Appenzell A.Rh.: Gemischtes Wahlverfahren (Majorz/Proporz) verstösst nicht gegen Wahlrechtsgleichheit (Art. 34 Abs. 1 und 2 BV)
- Stimmrechtsbeschwerde: Referendumsbegehren in Aarau scheitert an Unterschriftenzahl; Frist und Quorum verfassungsgemäss (Art. 34 BV)
- Staatliche Versicherung im Wettbewerb: Keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit durch Glarnersach-Ausdehnung (Art. 27, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.