Gesetzesartikel
Art. 51 AsylG – Familienasyl
5 Entscheide, in denen Art. 51 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender reist wegen Verlobter in die Schweiz: Keine Flüchtlingseigenschaft festgestellt, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Aserbaidschanische Eltern ukrainischer Kinder lehnt SEM vorübergehenden Schutz ab: Kein Anspruch als Familienangehörige gemäss Ziff. I Bst. a Allgemeinverfügung, Rückkehr nach Aserbaidschan als zulässig, zumutbar und möglich (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Asylberechtigte beantragt nachträgliche Übernahme der Einreisekosten für Familiennachzug ihres Sohns: Abweisung wegen fehlender Glaubhaftmachung der Finanzierungsumstände trotz bereits erfolgter Einreise (Art. 92 Abs. 1 AsylG)
- Asylwiderruf nach Straftaten: Vorläufige Aufnahme abgelehnt, weil Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe nach Art. 83 Abs. 7 Bst. a AIG den Ausschluss von der vorläufigen Aufnahme begründet
- Asylsuchende mit religiöser Trauung, zivilrechtlicher Eheschliessung und gemeinsamem Kind in der Schweiz: Überstellung nach Österreich verboten wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.