Gesetzesartikel
Art. 48 VwVG – Beschwerdelegitimation
105 Entscheide, in denen Art. 48 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdelegitimation im Vergaberecht: Auslegung der Eignungskriterien und Ermessen der Vergabestelle beim Ceneri-Basistunnel (Art. 48 VwVG)
- Anwohner im Umkreis eines Kernkraftwerks können Verfügung über Realakte des ENSI verlangen: Legitimation bejaht (Art. 25a VwVG)
- Teilliquidation der Pensionskasse: Legitimation des Arbeitgebers und Rechtmässigkeit der Kürzung des Rentendeckungskapitals bei Unterdeckung (Art. 53d Abs. 6 BVG)
- Konkurrentenbeschwerde gegen Einstellungsverfügung der WEKO: Deutlich spürbarer wirtschaftlicher Nachteil erforderlich (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Anleger ohne Parteistellung im FINMA-Aufsichtsverfahren: Kein Anspruch auf Tätigwerden (Art. 6, 48 VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.