Gesetzesartikel
Art. 47 AHVG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 47 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausgleichskasse fordert Witwerrente nach Wiederverheiratung zurück: Rückforderungsverwirkung mit zumutbarer Kenntnisnahme der Behörde im Dezember 2016 (Art. 25 Abs. 2 ATSG)
- Verspätetes Erlassgesuch wegen Arbeitslosenentschädigung: 30-Tage-Frist ist bloss Ordnungsvorschrift, keine Verwirkungsfrist (Art. 4 Abs. 4 ATSV)
- Rückerstattung unrechtmässiger Ergänzungsleistungen: Einsprache und Beschwerde geniessen von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (Art. 97 AHVG)
- Entzug aufschiebende Wirkung bei Revisionsverfahren dauert während Abklärungsverfahren fort (Art. 97 Abs. 2 AHVG, Art. 88bis IVV)
- Erlass von ALV-Rückforderung: Verordnungsgrenze ohne Härteprüfung gesetzes- und verfassungswidrig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 47 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.