Gesetzesartikel
Art. 46 BV – Umsetzung des Bundesrechts
5 Entscheide, in denen Art. 46 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verlangt Gleichbehandlung im Unrecht bei Vorsteuerabzugskürzung für kantonale Denkmalpflegebeiträge gegenüber Covid-19-Beiträgen: Ablehnung wegen fehlender Sachverhaltsübereinstimmung und klarem Gesetzeswortlaut (Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 33 Abs. 2 MWSTG)
- Juristische Person verlegt statutarischen Sitz nach Zug, aber tatsächliche Verwaltung bleibt in Zürich: Veranlagungsverfügung des Kantons Zug zur direkten Bundessteuer für Steuerperiode 2015 ist nichtig (Art. 105 DBG)
- Kanton Schwyz klagt gegen Bund um Lastenverteilung bei pauschaler Steueranrechnung für qualifizierte Beteiligungserträge: Bundesanteil nach modifizierter Drittelslösung berechnet (Art. 5 Abs. 4 VO PStA)
- Ehepaar mit Wohnsitz in St. Gallen wird auch in Schwyz veranlagt: Aufhebung der Schwyzer Veranlagung wegen interkantonaler Doppelbesteuerung nach Aufgabe der Verwirkungspraxis (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Lotteriefondsbeitrag des Kantons Zürich für Forschungscampus gilt als öffentlich-rechtlicher Beitrag mit Vorsteuerwirksamkeit (Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.