Gesetzesartikel
Art. 44 KVG – Tarifschutz
5 Entscheide, in denen Art. 44 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spital verrechnet MRI-Gesichtsschädel kumulativ mit Neurokranium-Übersicht: Rückerstattung wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und Tarifschutzes mangels repräsentativer Stichprobe aufgehoben (Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 59 Abs. 1 lit. b KVG)
- Spital verrechnet Herstellungstaxe für ambulante Zytostatika-Bearbeitung: Tarif nach ALT II D 2 ist anwendbar, da keine verwendungsfertigen SL-Präparate vorlagen (Art. 40 Abs. 1 KVG)
- Klinik verlangt Kantonsbeitrag für Patienten, die 2011 eingetreten und 2012 ausgetreten sind: Anspruch besteht nur für Behandlung ab 1. Januar 2012 nach pro-rata-Berechnung (Art. 41 Abs. 1bis i.V.m. Art. 49 und Art. 49a KVG)
- Bundesrat passt TARMED-Tarifstruktur an: Lineare Kürzung der Taxpunkte für technische Leistungen ist zulässig, auch unter Berücksichtigung politischer Ziele (Art. 43 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5bis KVG)
- Kanton St. Gallen legt Höchstansätze für Restfinanzierung der Pflegekosten fest: Anspruch auf vollständige Deckung ungedeckter tatsächlicher Pflegekosten besteht, wenn Höchstansätze nicht kostendeckend sind (Art. 25a Abs. 5 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.