Gesetzesartikel
Art. 433 StPO – Privatklägerschaft
5 Entscheide, in denen Art. 433 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Ehefrau eines Beschuldigten verlangt höhere Entschädigung und Genugtuung nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangenem Zins abgelehnt, Genugtuung von Fr. 200.-- für rechtmässige Durchsuchung als angemessen beurteilt (Art. 434 StPO)
- Privatkläger rügt Einstellung des Verfahrens wegen heimlicher Videoaufnahme: Staatsanwaltschaft verletzt Grundsatz "in dubio pro duriore", Verfahren muss fortgeführt werden (Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO)
- Privatklägerin obsiegt im Strafpunkt durch Strafbefehl: Entschädigung für Verteidigungskosten im Strafverfahren geschuldet (Art. 433 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.