Gesetzesartikel
Art. 43 MWSTG – Rechtskraft der Steuerforderung
5 Entscheide, in denen Art. 43 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige klagt gegen Mehrwertsteuernachforderung wegen Personalverleih an Aktionäre und Vermietung an Schwestergesellschaft: Verjährung für 2013/2014 anerkannt, drittpreiskonformer Mietzins auf Fr. 276'000.– festgesetzt (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Stiftung beruft sich auf Ruling zur Vorsteuerabzugsberechtigung: Vertrauensschutz greift trotz späterer Rechtsprechung und Praxisänderung (Art. 69 MWSTG)
- Steuerpflichtige erhält Beiträge für Entsorgung tierischer Nebenprodukte: Vorsteuerabzugskürzung nach Art. 75 Abs. 3 MWSTV sachgerecht, absolute Verjährung für 2011 führt zu teilweiser Gutheissung (Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
- Kunstgesellschaft mit Sitz auf Kanalinseln vermietet Sammlung an wirtschaftlich Berechtigten mit Schweizer Wohnsitz: Steuerumgehung bei Vorsteuerabzug für Einfuhrsteuern festgestellt (Art. 10 MWSTG, Art. 28 MWSTG, Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
- Unternehmen bezahlt Verrechnungssteuer nach informeller Aufforderung: Rückvergütung möglich, da keine Verfügung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 VwVG vorliegt (Art. 12 Abs. 1 VStV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.