Gesetzesartikel
Art. 43 LSV – Empfindlichkeitsstufen
5 Entscheide, in denen Art. 43 LSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pizzeria mit 70 Lieferfahrten täglich in Wohnzone W2/2,0: Zonenkonformität verneint, da Lieferservice mässig störend und nicht primär quartierversorgend (Art. 54 Abs. 4 BZO)
- Bauherrin beantragt Ausnahmebewilligung für Neubau mit 12 Schlafzimmern an stark befahrener Strasse: Überschreitung der nächtlichen Immissionsgrenzwerte um 9 dB(A) rechtfertigt keine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Erbengemeinschaft fordert Lärmsanierung wegen Quietschgeräuschen an Bahnhof Davos Platz: Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG erfordert keine zusätzliche Massnahme bei Einhaltung der Grenzwerte und deutlicher Unterschreitung der Planungswerte (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.