Gesetzesartikel
Art. 42sexies IVG – Umfang
5 Entscheide, in denen Art. 42sexies IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Paraplegikerin mit Kleinkindern erhält Assistenzbeitrag: FAKT2-Abklärung für Erziehung und Kinderbetreuung ist nicht sachgerecht und bundesrechtskonform (Art. 42quater Abs. 1 IVG)
- Assistenzbeitrag bei Zusammenleben mit betagten Eltern: Reduktion auf elf Monate mangels Abklärung der Zumutbarkeit zurückgewiesen (Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
- Tetraplegikerin erhält Assistenzbeitrag nicht: Hilflosenentschädigung der UVG schliesst IV-Leistung aus (Art. 42quater IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.