Gesetzesartikel
Art. 423 OR – Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsführers
5 Entscheide, in denen Art. 423 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Künstler klagt wegen Urheberrechtsverletzung durch Grill-Hersteller: Gewinnherausgabe und Schadenersatz abgelehnt, da kein böser Glaube nachgewiesen (Art. 423 OR)
- Datenanbieterin fordert Entschädigung für automatischen Bezug von Bonitätsdaten über eigenes Online-Tool: Kein vertraglicher Anspruch, kein nachgewiesener Schaden (Art. 41 Abs. 1 OR)
- Mutter erhält lebenslanges, nicht eingetragenes Wohnrecht am Einfamilienhaus und an der Parterrewohnung: Schadenersatz für Mietkosten und Mieterträge aus Geschäftsführung ohne Auftrag zulässig (Art. 109 Abs. 2 OR, Art. 423 Abs. 1 OR)
- Stockwerkeigentümer erneuert Werkleitungen ohne Beschluss der Gemeinschaft: Widerklage auf Kostentragung abgewiesen, da fehlende Passivlegitimation und fehlende Dringlichkeit (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB)
- Unternehmer verklagt Medienunternehmen wegen Medienkampagne nach seiner Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch übermässige Einmischung in die Individualität festgestellt (Art. 28 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.