Gesetzesartikel
Art. 422 StPO – Begriff
5 Entscheide, in denen Art. 422 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschuldigte wehrt sich gegen Polizeikosten im Strafbefehlsverfahren: Pauschalbeträge für polizeiliche Tatbestandsaufnahme sind zulässige Gebühren nach Art. 422 Abs. 1 StPO
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
- Staatsanwaltschaft ficht Höhe der Entschädigung für amtliche Verteidigung an: Legitimation bejaht, Wegweisung zur Berufung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.