Gesetzesartikel
Art. 42 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 42 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nigerianischer Ehegatte einer Schweizerin heiratet während der Ehe in Nigeria erneut: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert wegen fehlender erfolgreicher Integration (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Dominikanische Staatsangehörige und Tochter beantragen Aufenthaltsbewilligung für Kanton Zürich nach Trennung von spanischem Ehemann: Anspruch nach FZA und AuG verneint, kein Schutz nach EMRK (Art. 50 AuG, Art. 3 Abs. 6 FZA, Art. 8 EMRK)
- Nigerianischer Staatsangehöriger heiratet Schweizerin mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen und zeugt drei Kinder mit einer anderen Frau: Aufenthaltsbewilligung wird wegen rechtsmissbräuchlicher Scheinehe verweigert (Art. 51 Abs. 2 lit. a AuG)
- Serbischer Ehegatte einer Schweizerin verliert Aufenthaltsbewilligung nach zweijähriger Trennung: Familiennachzug entfällt, kein Anspruch auf Verlängerung (Art. 42 Abs. 1 AuG)
- Chilenischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern und früherer Ehe verliert Aufenthaltsbewilligung wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen, darunter 18-monatige Freiheitsstrafe für gewerbsmässigen Drogenhandel (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Ehepartner verliert Aufenthaltsrecht bei Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Gatten: Härtefall nach Art. 50 AuG nur bei Auflösung der Ehe
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.