Gesetzesartikel
Art. 41 IVG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 41 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenrente: Geringfügige Änderung statistischer Lohnwerte begründet keine Revision trotz Schwellenwertüberschreitung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Revisionsweise Aufhebung BVG-Rente: Zeitpunkt und Rückwirkung analog IV-Recht bei Meldepflichtverletzung (Art. 23, 26 Abs. 3 BVG)
- Rentenrevision: Zeitliche Vergleichsbasis ist letzte rechtskräftige Verfügung mit materieller Prüfung, analog zur Neuanmeldung (Art. 17 ATSG, Art. 87 IVV)
- Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität im ATSG entsprechen bisheriger IV-Rechtsprechung (Art. 6, 7, 8 ATSG)
- Entzug aufschiebende Wirkung bei Revisionsverfahren dauert während Abklärungsverfahren fort (Art. 97 Abs. 2 AHVG, Art. 88bis IVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.