Gesetzesartikel
Art. 4 HMG – Begriffe
5 Entscheide, in denen Art. 4 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmaherstellerin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels nach dreijähriger Überprüfung: Vergleich mit französischem Medizinprodukt mit identischer Wirkstoffzusammensetzung ist zulässig (Art. 34a bis KLV)
- Pharmaherstellerin beantragt bei dreijähriger Überprüfung der Spezialitätenliste einen therapeutischen Quervergleich für ihr Krebsmedikament: Aufhebung der Preissenkung wegen unzureichender Abklärung des TQV mit vergleichbaren Arzneimitteln (Art. 34 Abs. 2 Bst. b und c KLV)
- Freispruch vom Vorwurf der unberechtigten Heilmittelabgabe: Verabreichung durch Tierhalter nach TAM-Vereinbarung ist kein strafbares Abgeben (Art. 86 Abs. 1 lit. c HMG)
- Ärzte erhalten Vergütungen von Versandapotheke: Vertriebssystem verstösst gegen Vorteilsverbot und Bewilligungspflicht (Art. 33 HMG)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.