Gesetzesartikel
Art. 394 ZGB – Vertretungsbeistandschaft
5 Entscheide, in denen Art. 394 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit klagt gegen Exmission nach Zwangsverwertung: Nichteintreten wegen fehlender Prozessfähigkeit und Unterschreitung des Streitwerts (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 14 BZP)
- Sohn einer unter Beistandschaft stehenden Mutter klagt gegen Fortsetzung der Beistandschaft: Keine Beschwerdeberechtigung wegen fehlender besonderer Betroffenheit (Art. 76 Abs. 1 Bst. b BGG)
- Fachbeiständin für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erbringt AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit (Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG)
- Ehemaliger Mörder mit Persönlichkeitsstörung soll fürsorgerisch untergebracht bleiben: Fremdgefährdung allein rechtfertigt keine Unterbringung nach Art. 426 ZGB
- Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für handlungsfähigen 77-Jährigen: Verletzung von Subsidiarität und Verhältnismässigkeit, milderes Mittel genügt (Art. 389 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.