Gesetzesartikel
Art. 362 OR – Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers
5 Entscheide, in denen Art. 362 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurierdienstleisterin mit Auftragsmodell verletzt Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen: Arbeitsvertrag qualifiziert, Ferienlohn und Arbeitszeiterfassung fehlen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b PG)
- Stundenlohn-Arbeitnehmer fordert Feiertagsentschädigung: Keine ausreichende Spezifikation im Arbeitsvertrag und in den Lohnabrechnungen, Anspruch trotz Gesamtarbeitsvertrag abgelehnt (Art. 322 Abs. 1 OR)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
- Arbeitgeberin vereinbart Konventionalstrafe von CHF 50'000 pro Verstoss im Arbeitsvertrag: Strafe ist verschuldens- und schadensunabhängig sowie unbestimmt, daher nichtig (Art. 321e OR)
- Abstrakte Normenkontrolle: Berner Sozialhilfegesetz zu Geheimnisaufhebung, Vollmachtserteilung und Auskunftspflichten privater Dritter verfassungskonform (Art. 12, 13 BV; Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.