Gesetzesartikel
Art. 36 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 36 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuererlass für Kapitalleistung aus Freizügigkeitsstiftung: Keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und kein besonders bedeutender Fall im Erlassverfahren (Art. 83 lit. m BGG)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- Steuerpflichtige in Konkubinat mit Lebenspartnerin und deren Kindern beantragt Unterstützungsabzug und Verheiratetentarif: Keine eingetragene Partnerschaft und fehlende objektive Bedürftigkeit der Lebenspartnerin führen zur Ablehnung (Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG)
- Selbständigerwerbender mit US-Farmland verlangt Anwendung von Art. 18 Abs. 4 DBG für AHV/IV-Beitragsbemessung: rechtskräftige Steuerveranlagung bindet Ausgleichskasse, Ausnahme gilt nur für Schweizer Grundstücke (Art. 9 Abs. 3 AHVG)
- Steuerpflichtiger erhält Fr. 2 Mio. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag: Kein überwiegender Vorsorgecharakter, privilegierte Besteuerung nach Art. 38 DBG und Art. 44 StG/BE abgelehnt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.