Gesetzesartikel
Art. 36 AVIG – Voranmeldung von Kurzarbeit und Überprüfung der Voraussetzungen
5 Entscheide, in denen Art. 36 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einzelunternehmerin erhält Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung wegen fehlender Arbeitszeitkontrolle, jedoch teilweise Aufhebung für Zeiträume vollständiger behördlicher Schliessung (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Arbeitgeber erhält Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung wegen ungenügender Arbeitszeitkontrolle und fehlender Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Fussballclub beantragt rückwirkende Kurzarbeitsentschädigung ab 13. März 2020: Beginn erst ab behördlichem Verbot von Sportveranstaltungen am 17. März 2020 zulässig (Art. 8b Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
- Angestellte einer britischen Firma mit nur einer Mitarbeiterin in der Schweiz hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, weil die Schweiz nicht als Beschäftigungsstaat gilt (Art. 121 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Deutsches Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter in der Schweiz beantragt Kurzarbeitsentschädigung: Anspruch abgelehnt, weil kein Betrieb in der Schweiz besteht (Art. 121 Abs. 1 lit. a AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.