Gesetzesartikel
Art. 329 ZGB – Umfang und Geltendmachung des Anspruches
5 Entscheide, in denen Art. 329 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter mit Wohnsitz in Südkorea beantragt wiederkehrende Sozialhilfe für Auslandschweizer: Verweigerung wegen fehlender Eigenbemühungen um Erwerbstätigkeit und ungenügender Inanspruchnahme der Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 24 ASG)
- Gemeinde klagt Verwandtenunterstützung für Volljährige: Ordentliches Verfahren statt vereinfachtes (Art. 329 Abs. 3 ZGB)
- Verwandtenunterstützung bei einmaliger Entwöhnungstherapie: Vermögensumrechnung unzulässig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 328 Abs. 1 ZGB)
- Verwandtenunterstützung: Gemeinde kann Therapiekosten nicht zurückfordern, da sie Notlage und fehlende Krankenversicherungsdeckung nicht bewies (Art. 328, 329 Abs. 3 ZGB)
- Alleinerziehende Mutter verlangt höheren Verwandtenunterhalt: Kein Pauschalzuschlag zum Notbedarf, Vermögensverzehr zur Alterssicherung unzumutbar (Art. 328 ff. ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.