Gesetzesartikel
Art. 322d OR – Pflichten des Arbeitgebers: Gratifikation
5 Entscheide, in denen Art. 322d OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin kündigt Betriebsleiter nach 2 Jahren: Anspruch auf variable Entschädigung trotz fehlender Zielvereinbarungen durch Vertragsauslegung und Lückenfüllung (Art. 18 OR, Art. 322d OR)
- Arbeitgeberin streicht Bonus trotz Vereinbarung einer unechten Gratifikation: Anspruch besteht grundsätzlich, Höhe nach Formel berechnet (Art. 322a Abs. 2 OR)
- Aktionärbindungsvertrag nach 30 Jahren wegen übermässiger Bindung im Nachfolgefall unwirksam: zeitliche Begrenzung ex nunc und Verjährung der Konventionalstrafe für Abgangsentschädigung (Art. 27 Abs. 2 ZGB)
- Senior Private Banker mit sehr hohem Einkommen erhält keinen Anspruch auf freiwilligen Bonus: Bei Überschreiten des fünffachen Medianlohns entfällt die Akzessorietätsprüfung (Art. 322 OR, Art. 322d OR)
- Wertschriftenhändler verliert gesperrten Aktienbonus (PIP) nach Kündigung: Qualifikation als freiwillige Gratifikation bestätigt (Art. 322d OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.