Gesetzesartikel
Art. 314a ZGB – Kindesschutz: Anhörung des Kindes
5 Entscheide, in denen Art. 314a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater klagt gegen vorsorgliche Sistierung des persönlichen Verkehrs infolge laufenden Strafverfahrens: Beschwerde abgewiesen, da keine Verfassungsverletzung gerügt (Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Kindesschutzbehörde ordnet Aufklärung eines zehnjährigen Kindes über seinen wegen schwerer Sexualdelikte verurteilten Vater an: Weisung rechtswidrig, da keine Grundlage in Art. 273 Abs. 2 ZGB und fehlende Kindeswohlgefährdung (Art. 273 Abs. 2 ZGB)
- Zehnjähriges Kind lehnt Besuchsrecht zum Vater ab: Keine Abänderung der Regelung, weil Kind noch nicht urteilsfähig und Ablehnung durch Mutter beeinflusst (Art. 313 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Mutter beschwert sich gegen Besuchs- und Ferienregelung zugunsten des Vaters: Regelung entspricht Kindeswohl trotz Autismusdiagnose und fehlender elterlicher Kooperation (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.