Gesetzesartikel
Art. 31 SchKG – Im Allgemeinen
5 Entscheide, in denen Art. 31 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zahnarzt verschleiert Vermögen durch Überweisungen auf Konten seiner minderjährigen Töchter und neue Bankkonten: Mehrfacher Pfändungsbetrug gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB festgestellt
- Gläubiger stellt Verwertungsbegehren zu früh: Verfrühte Einreichung bleibt ohne Auswirkung auf Gültigkeit der Amtshandlungen, da Betreibungsamt erst nach Ablauf der Minimalfrist Folge leistet (Art. 116 Abs. 1 SchKG, Art. 9 Abs. 2 und 3 VFRR)
- Kollokationsklage im Konkurs: Klagefrist wird durch COVID-19-Gerichtsferienverordnung verlängert, Art. 145 Abs. 1 ZPO ist anwendbar (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Schuldner beantragt Sistierung des Pfändungsverfahrens nach Vollzug der Pfändung: Keine gesetzliche Grundlage dafür, Beschwerde abgewiesen (Art. 17 SchKG)
- Fristversäumnis bei betreibungsamtlicher Schätzung: Keine Anwendung von ZPO-Gerichtsferien und Belehrungspflicht (Art. 145 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.