Gesetzesartikel
Art. 306 ZGB – Innerhalb der Gemeinschaft
5 Entscheide, in denen Art. 306 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unbegleiteter minderjähriger Kurde aus der Türkei beantragt Asyl wegen Blutrache: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Vater bestreitet rückwirkenden Unterhalt und Betreuungsunterhalt nach Heirat der Mutter: Teilweise Aufhebung des Betreuungsunterhalts ab November 2017 wegen eherechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB)
- Mutter klagt als Alleinsorgeberechtigte auf Barunterhalt für Tochter: Nach Überleitung in gemeinsame Sorge bleibt ihre Vertretungsmacht bestehen, abstrakte Interessenkollision liegt nicht vor (Art. 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsentscheid: Keine Interessenkollision bei Barunterhalt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, Vertretung durch Mutter zulässig (Art. 304 ZGB)
- Vater beschwert sich gegen Zustimmung der KESB zur Ausstellung äthiopischer Pässe für seine Kinder: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.