Gesetzesartikel
Art. 3 FZG – Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung
5 Entscheide, in denen Art. 3 FZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit paranoider Schizophrenie: Zeitlicher und sachlicher Konnex zwischen Arbeitsunfähigkeit bei comPlan und späterer Invalidität gegeben, comPlan leistungspflichtig (Art. 23 lit. a BVG)
- Gemeinschaftsstiftung lehnt Teilliquidation nach Firmenübernahme ab: reglementarische Mindestanzahl angeschlossener Betriebe bei Vertragsauflösung widerspricht Art. 53b Abs. 1 lit. c BVG
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
- Freizügigkeitsguthaben nach Blankovollmacht missbraucht: Sammelstiftung muss Rückerstattung nicht erzwingen (Art. 3 Abs. 2 und 3 FZG)
- Freizügigkeitsguthaben: Keine Kürzung wegen Unterdeckung, aber keine Überweisung an liechtensteinisches Freizügigkeitskonto (Art. 13 Abs. 5 FZV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.