Gesetzesartikel
Art. 3 FamZG – Arten von Familienzulagen; Kompetenzen der Kantone
5 Entscheide, in denen Art. 3 FamZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Kindesunterhalt nach Scheidung: Vermögensverzehr aus Erbschaft bei Ausnahmefall zumutbar, Wohnkostenanteil und Fremdbetreuungskosten korrigiert (Art. 3 Abs. 1bis AHVG)
- Ausbildungszulagen bei Unterbruch durch Praktikum und Rekrutenschule: Kumulation der Fristen nach Art. 49ter Abs. 3 AHVV ausgeschlossen
- Vater mit Kindern aus zwei Ehen: Höhere Kinderzulage für erstes Kind im neuen Haushalt (Art. 3 Abs. 2 FamZG; Ziff. 103 GAV SBB)
- Familienausgleichskasse verliert: Hochbauzeichner-Praktikum nach gescheiterter Lehrabschlussprüfung gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV)
- Praktikum für Ausbildung zur Fachperson Betreuung: Anspruch auf Familienzulagen trotz fehlender Lehrstellenzusage (Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.