Gesetzesartikel
Art. 298a ZGB – Gemeinsame Erklärung der Eltern
5 Entscheide, in denen Art. 298a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wunscheltern beantragen Eintragung ihrer genetischen Elternschaft nach georgischer Leihmutterschaft: Keine Anerkennung der Wunschmutter wegen mater semper certa est nach schweizerischem Recht (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter und für ausgedehnteres Kontaktrecht: Bundesgericht bestätigt alleinige Sorge und Erinnerungskontakte, korrigiert aber Unterhaltsberechnung wegen falschem hypothetischem Einkommen der Mutter (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge, obwohl Tochter ihn seit 16 Monaten nicht kennt und Mutter jede Kooperation verweigert: Alleinsorge der Mutter bleibt bestehen (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.