Gesetzesartikel
Art. 28 VwVG – Massgeblichkeit geheimer Akten
5 Entscheide, in denen Art. 28 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sri-lankischer Tamil beantragt Asyl wegen Grundstückstreits und Tempelbesuchs: Unglaubhafte Aussagen führen zur Ablehnung des Gesuchs (Art. 7 AsylG)
- Journalist mit bulgarischer Staatsangehörigkeit beantragt Auskunft über SIS-Einträge: Auskunftsverweigerung wegen fehlender Prüfung des Zwecks und der Dauer der Ausschreibung aufgehoben (Art. 8 und 9 DSG)
- Asylsuchender aus Ägypten reicht gefälschtes Todesurteil und Diplom ein: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig und zumutbar (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Endverbraucher hat Parteistellung bei Tarifstreit vor ElCom; Methode der Kostenkontrolle gesetzmässig (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
- Ehemaliger Geschäftsführer einer liquidierten Personalfürsorgestiftung verlangt Aufnahme in Verteilungsplan: Kein Anspruch, weil Kündigung aus persönlichen Gründen erfolgte und nicht durch denselben wirtschaftlichen Sachverhalt wie die Stiftungsliquidation (Art. 88 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.