Gesetzesartikel
Art. 28 DBA: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 28 DBA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Schweizerische Gesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Frankreichs zur Überprüfung einer angeblichen Forderung: Jahresrechnung und Hauptbuchkonto gelten als voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Untersagung der Übermittlung von Steuererklärungen im Amtshilfeverfahren CH-FR: Übermittlung zur Prüfung der Verrechnungspreispolitik voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Schweiz erteilt Amtshilfe für französische Steuerermittlungen gegen UBS-Kunden: Listenersuchen ab 1. Januar 2010 zulässig, Verdacht auf Steuerverstösse hinreichend, Zusicherungen zur Geheimhaltung ausreichend (Art. 28 Abs. 1 und 2 DBA CH-FR)
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Kommissionsempfänger wehrt sich gegen internationale Amtshilfe: Teilweise Aufhebung der Schlussverfügung wegen fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit bestimmter Informationen (Art. 28 Abs. 1 DBA-F)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.