Gesetzesartikel
Art. 27h BVV: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 27h BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung: Kleinstanschlüsse einzubeziehen, Schwankungsreserve Rentnerbestand unbegründet (Art. 53b Abs. 1 lit. c BVG, Art. 53d Abs. 1 BVG, Art. 65b BVG, Art. 48 BVV 2)
- Arbeitgeber beantragt Anpassung der Schlusszahlung bei Teilliquidation: Kein Anspruch auf Mehrzahlung wegen fehlender freier Mittel und Rückstellungsänderungen (Art. 27g Abs. 2 und Art. 27h Abs. 4 BVV)
- Pensionskasse A. klagt gegen Teilliquidationsverfügung: Anspruch des Abgangsbestands auf anteilsmässige Mitgabe technischer Rückstellungen bestätigt, Parteientschädigung aufgehoben (Art. 53d Abs. 1 BVG)
- Teilliquidation: Anteil an technischen Rückstellungen trotz fehlender Risiken bei neuer Kasse (Art. 53d Abs. 1 BVG)
- Gesamtliquidation einer patronalen Vorsorgestiftung: Stichtag auf 1. Januar 2010 festgelegt, Ausschluss von Kapitalbezügern zulässig (Art. 53c BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.