Gesetzesartikel
Art. 27 RPG – Planungszonen
5 Entscheide, in denen Art. 27 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin einer Nachbarparzelle klagt gegen Baubewilligung und Niveaulinienplan für Neubau in Zug: Klage abgewiesen, weil Verkauf der eigenen Liegenschaft das schutzwürdige Interesse entfallen liess und der Bebauungsplan trotz Alter städtebaulich tragfähig bleibt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Einsprecher gegen Baubewilligung auf Parzelle in Planungszone: Baubewilligung widerspricht Zweck der Planungszone zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen (Art. 27 Abs. 1 RPG)
- Gemeinde erteilt Baubewilligungen kurz vor vollständiger Inkraftsetzung einer Planungszone: Überdimensionierte Bauzonen erfordern vorherige Überprüfung gemäss Art. 15 RPG, Baubewilligungen unwirksam
- Verein klagt gegen Baubewilligungen für Zweitwohnungen: Quartierplan erfüllt nicht die Voraussetzung der Zweitwohnungsausrichtung nach Art. 26 ZWG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.