Gesetzesartikel
Art. 25 ZGB – Wohnsitz Minderjähriger
5 Entscheide, in denen Art. 25 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Alleinerziehende kroatische Mutter und ihr Sohn verlieren Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit: Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Mutter bleibt bestehen, weil Sohn in der Schweiz eingeschult wurde und Vater als Wanderarbeitnehmer tätig war (Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA)
- Vater klagt auf alternierende Obhut bei annähernd gleicher Betreuung: Bundesgericht weist Beschwerde teilweise gut und verweist zur Anordnung der alternierenden Obhut sowie hälftigen Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften (Art. 52f AHVV, Art. 298 Abs. 2 ZGB)
- Eltern leben getrennt mit wochenweiser alternierender Obhut für ihr Kind: Lebensmittelpunkt des Kindes bestimmt Anspruch auf Familienzulagen nach Art. 7 Abs. 1 lit. d FamZG (Art. 7 Abs. 1 lit. d FamZG)
- Gemeinde Galgenen verweigert Kostenübernahme für ausserkantonale Heimplatzierung eines minderjährigen Kindes: Unterstützungswohnsitz bleibt am letzten gemeinsamen Wohnsitz mit Elternteil trotz Fremdplatzierung (Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG)
- Kanton streitet Erstattung von Pflegekosten: Kein Unterstützungswohnsitz durch fiktiven Zivilwohnsitz, Heimatkanton haftet (Art. 4, 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.