Gesetzesartikel
Art. 25 DBA: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 25 DBA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Eheleute mit steuerlichem Wohnsitz in Schaffhausen erwerben Wohnung in Italien: Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert werden auf Basis von 80 bzw. 5,0 Prozent festgesetzt (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Griechenland: Übermittlung von Informationen zu indirekt gehaltenen Bankkonten und Drittpersonen ist zulässig (Art. 25 DBA CH-GR)
- Beschwerde gegen Amtshilfeersuchen der Canada Revenue Agency: Teilweise Schwärzung der Bankauszüge für 2011 wegen Nichtanwendbarkeit der neuen Amtshilfeklausel (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 DBA CH-CAN)
- Beschwerdeführer verlangen Nichtigkeit der Amtshilfe-Schlussverfügung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und treuwidriger Datenbeschaffung im US-Bankenprogramm: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 7 lit. c StAhiG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.