Gesetzesartikel
Art. 24 ZGB – Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt
5 Entscheide, in denen Art. 24 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Beschwerde gegen Ergänzungsleistungsentscheid: Nichteintreten wegen örtlicher Unzuständigkeit nicht rechtskräftig, da Wohnsitz im Kanton Zürich rückwirkend festgestellt wurde (Art. 58 Abs. 1 und 3 ATSG)
- Invalidenrente wird für Oktober und November 2011 nachgezahlt: Rentensistierung wegen Meldepflichtverletzung unzulässig, aber ab Dezember 2011 wegen Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Massnahmevollzug gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 5 ATSG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Kanton streitet Erstattung von Pflegekosten: Kein Unterstützungswohnsitz durch fiktiven Zivilwohnsitz, Heimatkanton haftet (Art. 4, 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.