Gesetzesartikel
Art. 24 OR – Fälle des Irrtums
5 Entscheide, in denen Art. 24 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter kündigt Aktienübertragungsvertrag mit Kindern wegen angeblichen Irrtums: Feststellungsklage der Kinder zur Vertragsrechtmäßigkeit zulässig, Anfechtung mangels hinreichender Substanziierung unwirksam (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR)
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Nachbarin vereinbart mit Nachbarn Rückschnitt überragender Weidenäste bis zur Grundstücksgrenze, Nachbarn behaupten Erklärungsirrtum: Bundesgericht lässt Beschwerde wegen zu geringem Streitwert und unvollständiger Anfechtung abweisen (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Eheleute vereinbaren hälftige Tragung aller Nach- und Strafsteuern in Scheidungskonvention: Klausel ist teilweise nichtig, weil Strafsteuern einer juristischen Person nicht vertraglich auf natürliche Person übertragbar sind (Art. 20 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.