Gesetzesartikel
Art. 24 FZA – Räumlicher Geltungsbereich
5 Entscheide, in denen Art. 24 FZA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter aus Kosovo beantragt Familiennachzug zu Sohn mit italienischer Staatsangehörigkeit: Grenzüberschreitender Bezug bejaht, aber Unterhaltsnachweis für Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 1 und 2 lit. b Anhang I FZA nicht erbracht
- Deutscher Arzt ab 73 in der Schweiz tätig: Verbleiberecht nach Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit trotz nach-Rentenalter-Aufnahme besteht (Art. 4 Anhang I FZA)
- Deutscher Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Beschwerde wegen unzureichender Begründung zur Verletzung des Freizügigkeitsabkommens und der EMRK nicht zugelassen (Art. 108 BGG)
- Schwedischer Doppelbürger mit Aufenthaltsbewilligung B wegen qualifizierter Körperverletzung verurteilt: Landesverweisung für 3 Jahre bestätigt, da ungünstige Prognose und Verhältnismässigkeit gewahrt (Art. 66a bis StGB)
- Deutscher Langzeitarbeitsloser verliert Aufenthaltsrecht: Praktika begründen keine Arbeitnehmereigenschaft, kein Verbleiberecht bei verhaltensbedingter Kündigung (Art. 6 Anhang I FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.