Gesetzesartikel
Art. 22 IVG – Anspruch
5 Entscheide, in denen Art. 22 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit unfallbedingtem Knieleiden beansprucht über Mai 2022 hinausgehende Invalidenrente: Invaliditätsgrad unter 40 %, Befristung rechtmäßig (Art. 28 Abs. 1 lit. a IVG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichischer Grenzgänger beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine nachweisbare lang andauernde Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 %, Rentenanspruch verneint (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherte in erstmaliger beruflicher Ausbildung mit Anspruch auf kleines Taggeld: Besitzstandsgarantie nach Art. 25bis IVG gilt auch hier, Rückverweis an IV-Stelle (Art. 25bis IVG)
- 61-jähriger Paketzusteller mit Schulterverletzungen und leichter Depression beantragt Invalidenrente: Invaliditätsgrad unter 40 %, Rentenanspruch verneint (Art. 16 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.